Meldepflichten eines Steckersolar-Geräts

Sollte ihr ein Stecksolar-Gerät installieren oder installiert haben, besteht keine Eile bei der Meldung. Es passiert euch nichts. Sie muss auch nicht im Vorfeld erledigt werden. Der Zweck der Meldung zielt darauf ab, den Strom im Netz bilanzieren zu können und auszuschließen, dass der Stromzähler rückwärts läuft.

Seit 2024 muss Dein Steckersolargerät nur noch beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Die Registrierung erfolgt auf der Website des Markstammdatenregisters. Da die Schrittkette zur Anmeldung kompliziert ist helfen wir mit einer detaillierten Erklärung. Grundsätzlich gliedert sie sich wie folgt:

  1. Benutzerkonto-Einrichtung im Marktstammdatenregister:
  2. Eintragung als Marktakteur im Marktstammdatenregister:
  3. Erfassung eines Steckermodul-Gerätes im Marktstammdatenregister:

Es gibt auch einen Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke vom Markstammdatenregister selbst: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf

Nach Ende der Schrittkette bekommt ihr eine Bestätigungsmail und Dokument, welches wichtig ist für den Förderantrag bei der Stadt Darmstadt.

Notwendige Schritte vor 2024

Früher musste das Steckersolargerät auch noch beim Netzbetreiber, in Darmstadt die e-netz Südhessen angemeldet werden. Dieser Schritt ist mit dem Solarpaket 1 nicht mehr notwendig. Falls Du trotzdem wissen willst, was notwendig war und klar ist, was weg fällt, sind hier noch die alten Infos:

Ein Steckersolar-Gerät soll wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Beider Akteure erfahren im Zweifel von euerm Gerät, sodass eine Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Markstammdatenregister gleichermaßen erfolgen sollte.

Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. In Darmstadt ist das die e-netz Südhessen mit vereinfachtem Formular. Das Formular schickt ihr als Kopie an die dort genannten Mailadresse. Ihr werdet einige Tage später eine Bestätigung bekommen. Diese ist aufzuheben und im Falle eines Förderantrags bei der Stadt Darmstadt einzureichen

FAQ

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur dient als zentrale, öffentliche Datenbank zur Erfassung und Verwaltung von Stammdaten sämtlicher Marktakteure und deren Energieanlagen im deutschen Strom- und Gasmarkt. Es sorgt für Transparenz, unterstützt die Marktüberwachung und erleichtert die Umsetzung energiewirtschaftlicher Regelungen und Vorgaben.

Muss ich ein Gewerbe für mein Balkonkraftwerk anmelden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Wie finde ich heraus, ob die e-netz Südhessen der richtige Netzbetreiber für mich ist?

Falls Du außerhalb von Darmstadt wohnst und unsicher bist, ob die e-netz Südhessen für Dich zuständig ist, kannst Du das auf deren Webseite nachsehen: Netzbetreibersuche

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Es besteht eine Anmeldepflicht bzw. Mitteilungspflicht Ihr müsst also das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen lassen. Wenn Ihr euer Balkonkraftwerk anmeldet, entstehen dabei keine Kosten.

Was muss ich beim Stromzähler beachten? Muss der Zähler getauscht werden?

Nutzer von PV-Steckeranlagen benötigen einen rücklaufgehemmten Zähler oder einen elektronischen Zähler. Bei der digitalen Variante handelt es sich in der Regel um Zweirichtungszähler. Die e-netz Südhessen prüft bei der Anmeldung, ob dieser vorhanden ist. Wenn nicht, tauschen sie den Zähler kostenfrei aus und Du erhältst ein Modell mit Rücklaufhemmung.