FAQ

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Da hierzu wegen großer individueller Unterschiede keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann, ist eine persönliche Beratung zu empfehlen. Generell lässt sich aber sagen, dass für die Rentabilität eines Stromspeichers häufig und über längere Zeit ein nennenswerter Stromüberschuss (Produktion > Verbrauch) vorhanden sein sollte und dass ein „intelligenter“ Stromspeicher empfehlenswert ist.

Muss ich als Eigentümer die Zustimmung der WEG einholen?

Es muss zwar die Genehmigung der WEG eingeholt werden, sie darf diese aber in der Regel nicht verwehren, da der Gesetzgeber das Steckersolargerät zur sogenannten „privilegierten Maßnahme“ erklärt hat.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur dient als zentrale, öffentliche Datenbank zur Erfassung und Verwaltung von Stammdaten sämtlicher Marktakteure und deren Energieanlagen im deutschen Strom- und Gasmarkt. Es sorgt für Transparenz, unterstützt die Marktüberwachung und erleichtert die Umsetzung energiewirtschaftlicher Regelungen und Vorgaben.

Muss ich als Mieter das Einverständnis vom Vermieter einholen?

Es muss zwar die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden, er darf diese aber in der Regel nicht verwehren, da der Gesetzgeber das Steckersolargerät zur sogenannten „privilegierten Maßnahme“ erklärt hat.

Muss ich ein Gewerbe für mein Balkonkraftwerk anmelden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung?

In der Regel erfüllen Steckersolargeräte nicht die Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung. Dafür ist eine klassische Photovoltaik-Anlage nötig.

Wie finde ich heraus, ob die e-netz Südhessen der richtige Netzbetreiber für mich ist?

Falls Du außerhalb von Darmstadt wohnst und unsicher bist, ob die e-netz Südhessen für Dich zuständig ist, kannst Du das auf deren Webseite nachsehen: Netzbetreibersuche

Muss ich ein Steckersolargerät anmelden?

Es besteht eine Anmeldepflicht bzw. Mitteilungspflicht. Ihr müsst das Steckersolargerät bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden. Wenn Ihr euer Steckersolargerät anmeldet, entstehen euch dabei keine Kosten.

Was muss ich beim Stromzähler beachten? Muss der Zähler getauscht werden?

Nutzer von PV-Steckeranlagen benötigen einen rücklaufgehemmten Zähler oder einen elektronischen Zähler. Bei der digitalen Variante handelt es sich in der Regel um Zweirichtungszähler. Die e-netz Südhessen prüft bei der Anmeldung, ob dieser vorhanden ist. Wenn nicht, tauschen sie den Zähler kostenfrei aus und Du erhältst ein Modell mit Rücklaufhemmung.

Brauche ich einen FI?

Ein FI-Schalter, auch bekannt als Fehlerstromschutzschalter oder RCD, ist üblicherweise im Sicherungskasten verbaut und in Deutschland in Neubauten für Außensteckdosen vorgeschrieben. Er dient dazu, den Stromkreis im Falle eines Fehlers automatisch zu unterbrechen und somit einen elektrischen Schock oder Brand zu verhindern. Im Außenbereich ist ein FI/RCD auch für den Fall, dass z.B. Wasser in den Wechselrichter eintritt, sinnvoll. Damit nicht das ganze Metallgestell unter Spannung steht.

Solltest Du Dir unsicher sein, ob der Steckdose, an welche Du Dein Steckersolargerät anschließen möchtest, ein FI-Schalter vorgeschaltet ist, findest Du z.B. im Baumarkt unter der Handelsbezeichnung Personenschutz Adapter“ oder „Personenschutz Zwischenstecker“ für ca. 15€ mobile FI-Schalter, welche Du zwischen Dein Steckersolargerät und die Steckdose stecken kannst.

Alternativ kannst Du auch eine Elektrofachkraft sicherstellen zu lassen, dass ein FI fest verbaut ist, dies ist aber mit höheren Kosten verbunden.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Wenn Dein Steckersolargerät mehr Energie produziert, als Du in Deinem Haushalt gerade verbrauchst, fliest der Strom ins öffentliche E-Netz. Ein alter Ferraris-Zähler (erkennbar an der sich drehenden Scheibe) ohne Rücklaufsperre würde hierbei rückwärts laufen. Das ist verboten.

In Darmstadt tauscht daher die e-netz Südhessen Deinen Stromzähler kostenfrei gegen einen geeigneten Zähler. Das einzige, was Du tun musst, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Ist die Phase, auf die eingespeist wird, wichtig?

Nein.

Es ist ein Deutschland üblich, dass Haushalte mit Dreiphasenwechselstrom versorgt werden, es also 3 einzelne Phasen in jedem Haushalt gibt. Es kann vorkommen, dass Dein Steckersolargerät z.B. auf Phase 1 200W einspeist und Dein Kühlschrank auf Phase 2 100W verbraucht. Rein physikalisch fliest der Strom, den Du produzierst in dem Moment ins Netz und der Strom für den Kühlschrank kommt aus dem Netz.
Dein Stromzähler saldiert (summiert) dies aber zusammen (100W Einspeisung), so dass es zumindest finanziell irrelevant ist, wenn auf unterschiedlichen Phasen eingespeist oder verbraucht wird.

Wie funktioniert das als Mieter*in?

Auch als Mieter*in kannst du mit einem Steckersolargerät deinen eigenen Sonnenstrom produzieren. Alles was du brauchst sind ein Balkon oder eine Terrasse mit passender Steckdose. Falls du keine entsprechende Steckdose hast, kann diese nachgerüstet werden. Außerdem muss dein*e Vermieter*in der Installation des Steckersolargeräts zustimmen.

Wo kann ich mit einem Stecker-Photovoltaikmodul Strom erzeugen?

Überall dort, wo die Sonne scheint und ein Stecker-Photovoltaikmodul sicher installiert werden kann. Typische Beispiele sind deine Terrasse, dein Balkongeländer, ein Vordach oder ein Carport, sowie das Dach einer Gartenhütte etc…

Geeignet sind Ausrichtungen nach Süden, Westen oder Osten. Ein Nordbalkon ist aufgrund der geringen Sonneneinstrahlung eher ungeeignet. Wichtig ist, dass das Modul nicht verschattet wird. Schon eine teilweise Verschattung des Moduls reduziert den Ertrag stark.

Kann ich einen Schukostecker verwenden?

Ja.


Früher (Vor 2023) sah, das ganze etwas anders aus.

Unsere alte Antwort von 2022:

Die Norm DIN VDE V 0628-1 sah (2022) vor, dass Erzeugungsanlagen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung mit dem Stromnetz verbunden werden.
Die Idee dahinter ist, dass wenn das Steckersolargerät aus der Steckdose gezogen wird, keine Spannung an den offenen Schukokontakten anliegen kann, indem ein berührungssicherer Stecker verwendet wird.

Die bei Steckersolargeräten verwendeten Wechselrichter haben einen eingebaut NA-Schutz  (VDE-AR-N 4105), der innerhalb von 20ms den Wechserichter und den Stecker Spannungsfrei schaltet, nach dem die Spannungsversorgung unterbrochen wurde (Der Stecker aus der Steckdose gezogen wurde) und damit vor einem Stromschlag schützt.

Aus sicherheitstechnischer Perspektive spricht daher nichts gegen die Verwendung eines Schukosteckers.

Die ENTEGA AG schreibt auf ihrer Webseite, dass ein Schukostecker verwendet werden kann.